In der berufsbegleitenden Abendschule zum / zur staatlich anerkannten Erzieher:in

Als Zusatzkraft angestellt – in der Abendschule zum/zur staatlich anerkannten Erzieher:in

Als staatlich anerkannte Fachkraft der Kinder- und Jugendhilfe (vgl. KiTaG §7) liegt die Betreuung und Förderung von Kindern und Jugendlichen in Ihrer Verantwortung. Für diese anspruchsvolle Tätigkeit sind ein breites Fachwissen und umfassende methodische Kompetenzen in Pädagogik, Recht, Psychologie, Gesundheit und die Fähigkeit selbstreflexiv zu arbeiten, notwendig.

Die zweijährige Berufsfachschule zum Erwerb von Zusatzqualifikationen vermittelt Kenntnisse und Fähigkeiten im sozialpädagogischen Bereich, mit dem Ziel, im Rahmen einer Schulfremdenprüfung nach der jeweils gültigen Ausbildungs- und Prüfungsordnung, den Berufsabschluss „staatlich anerkannte Erzieherin / staatlich anerkannter Erzieher“ zu erlangen.

Die theoretische Ausbildung erstreckt sich über zwei Schuljahre und umfasst im Durchschnitt wöchentlich zehn Unterrichtsstunden.  Diese finden abends und samstags statt.

Während der Ausbildungszeit muss ein mindestens 18 Wochen umfassendes Praktikum in einer Kita abgeleistet werden. Diese Praktikumszeit absolvieren Sie in einer unserer Kitas und erhalten so die Möglichkeit, ihre erlangten theoretischen Kenntnisse in der Praxis – unter Anleitung einer qualifizierten Fachkraft – umzusetzen.

Nach der erfolgreich absolvierten Schulfremdenprüfung folgt ein einjähriges Berufspraktikum – ebenfalls in Begleitung einer fachlich-qualifizierten Anleitung. Mit dessen erfolgreichem Abschluss erlangen Sie die Berufsbezeichnung „staatlich anerkannter Erzieher / staatlich anerkannte Erzieherin“. Weiterhin wird der Zusatztitel „Bachelor Professional im Sozialwesen“ verliehen.
Wir stellen Sie, mit Nachweis des Schulplatzes, als Zusatzkraft in einer Kita ein. Dabei erhalten Sie zeitgleich die Möglichkeit, sich berufsbegleitend zur pädagogischen Fachkraft weiterzubilden und sich für eine langfristige Tätigkeit in einer unserer Kitas zu qualifizieren. Wir schließen mit Ihnen einen Arbeitsvertrag, ggf. in Teilzeit ab, um so das von der Fachschule geforderte 18-wöchige Praktikum zu absolvieren und gleichzeitig eine frühe Einarbeitung unter einer qualifizierten fachlichen Anleitung in unserer Kita zu ermöglichen.
Mindestalter: 21 Jahre, mittlerer Bildungsabschluss und
  • Allgemeine oder Fachhochschulreife oder
  • Zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung oder
  • Zweijährige Vollzeittätigkeit als zugelassene Tagespflegeperson oder
  • Zweijährige Vollzeittätigkeit mit Kindern in einer sozialpädagogischen Einrichtung oder
  • Führung eines Familienhaushaltes mit mindestens einem Kind für die Dauer von mindestens drei Jahren.

Anmeldefrist an der Fachschule: bis zum 15.Juni eines jeden Jahres!

Weitere Zugangsmöglichkeiten können an der Justus-von-Liebig-Schule in Waldshut angefragt werden. 

www.jls-wt.de/schul-und-berufsabschluesse/berufsabschluss/erzieher_in/2bfqe-zweijaehrige-berufsfachschule-erwerb-von-zusatzqualifikationen

Drei Jahre: Die theoretische Ausbildung erstreckt sich über zwei Schuljahre. Danach erfolgt ein einjähriges Berufspraktikum.
Als Zusatzkraft werden Sie in Entgeltgruppe 3 eingruppiert. Dies entspricht ca. 2.418 € brutto pro Monat. 

Die Weiterbildung ist schulgeldfrei. Eine Förderung durch die Arbeitsagentur ist gegebenenfalls zusätzlich möglich.