Ausbildung

Vor- und Blockpraktika im Rahmen der Vorbereitung auf die Schulfremdenprüfung 

zur staatlich anerkannten Kinderpflegerin/ zum staatlich anerkannten Kinderpfleger in Teilzeit

Kinderpfler:innen sind staatlich anerkannte Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe( vgl. KiTaG §7 Nr.6). Sie unterstützen Erzieher:innen in der Betreuung und Förderung von Kindern und Jugendlichen und arbeiten hauptsächlich in Kinderbetreuungseinrichtungen, z.B. in kommunalen, kirchlichen oder privaten Kindertagesstätten, Kinderkrippen, Schul- und Betriebskindergärten, Integrationskindergärten, ambulante Dienste sowie Familien und Kinderhäusern.
In Zusammenarbeit mit der Stiftung Lernen-Fördern-Arbeiten ( Standorte: Rheinfelden, Lörrach und Bad Säckingen) unterstützen wir Sie, sich - in Teilzeit - auf die sogenannte Schulfremdenprüfung an einer Fachschule für Sozialwesen vorzubereiten. Neben dem Unterricht in der LFA werden Sie an Ihren Praxistagen in der Kindertageseinrichtung von einer erfahrenen pädagogischen Fachkraft begleitet.

Die Abnahme der Prüfung erfolgt durch eine staatliche Fachschule für Sozialpädagogik. Hierbei absolvieren Sie mit den dortigen Schüler:innen die Prüfung zur staatlich anerkannten Kinderpfleger:in – auch als sozialpädagogische Assistent:in bekannt.
Sie bringen mit:

  • Hauptschulabschluss oder Berufseinstiegsjahr (Mindestdurchschnitte 3,0)
  • Mindestnote im Fach Deutsch 3,0
  • Bei ausländischen Bildungsnachweisen deutsche Sprachkenntnisse (mind. B2)
  • Freude am Umgang mit Kindern
  • Sprach- und Kontaktfreudigkeit
  • Selbständigkeit und Eigeninitiative
  • Zuverlässigkeit und Belastbarkeit

Weitere Informationen und eine individuelle Beratung erhalten Sie unter:
www.lfa.org/rheinfelden
Die Unterrichtsinhalte richten sich nach dem staatlichen Rahmenlehrplan des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg.

Dieser Vorbereitungskurs dauert zwei Jahre – inklusive des berufsbegleitenden Praktikums und ist nach AZAV zugelassen so dass dieser mit einem Bildungsgutschein über die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter gefördert werden kann.