Ausbildung

Vor- und Blockpraktika im Rahmen der Vorbereitung auf die Schulfremdenprüfung (m/w/d)

zum staatlich anerkannten Erzieher:in

Als staatlich anerkannte Fachkraft der Kinder- und Jugendhilfe (vgl. KiTaG §7) liegt die Betreuung und Förderung von Kindern und Jugendlichen in Ihrer Verantwortung. Für diese anspruchsvolle Tätigkeit sind ein breites Fachwissen und umfassende methodische Kompetenzen in Pädagogik, Recht, Psychologie, Gesundheit und die Fähigkeit selbstreflexiv zu arbeiten, notwendig.

Sie begleiten die Kinder bei ihren individuellen Lern- und Entwicklungsschritten, entwickeln gemeinsam Lernziele und gestalten das Lernumfeld entsprechend den individuellen Bedarfen und Interessen.
Dabei arbeiten Sie hauptsächlich in Kinderbetreuungseinrichtungen, z.B. in kommunalen, kirchlichen oder privaten Kindertagesstätten, Kinderkrippen, Schul- und Betriebskindergärten, Integrationskindergärten, ambulante Dienste sowie Familien oder Kinderhäusern.
In Zusammenarbeit mit der Stiftung Lernen-Fördern-Arbeiten (Standorte: Rheinfelden, Lörrach und Bad Säckingen) unterstützen wir Sie, sich - in Teilzeit - auf die sogenannte Schulfremdenprüfung an einer staatlichen Fachschule für Sozialwesen vorzubereiten. Neben dem Unterricht in der LFA werden Sie an Ihren Praxistagen in der Kindertageseinrichtung von einer erfahrenen pädagogischen Fachkraft begleitet.

Die Abnahme der Prüfung erfolgt durch eine staatliche Fachschule für Sozialpädagogik. Hierbei absolvieren Sie mit den dortigen Schüler:innen die Prüfung und erreichen nach erfolgreichem Abschluss des Berufspraktikums die Berufsbezeichnung: Staatlich anerkannte:r Erzieher:in.
Sie bringen mit:

Mittlerer Bildungsabschluss und
  • Variante 1: Erfolgreicher Abschluss des einjährigen Berufskollegs für Sozialpädagogik oder eine vergleichbare Vorbildung eines anderen Bundeslandes
  • Variante 2:  Erster Berufsabschluss als Kinderpfleger:in oder gleichwertig, im Hinblick auf die Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik
  • Variante 3: Fachhochschulreife, fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife & Vorpraktikum von mindestens 240 Stunden unter sozialpädagogischer Anleitung in Krippe, Kita oder Hort
  • Variante 4: Führung eines Familienhaushaltes mit mind. einem Kind, mind. 3 Jahren oder zweijährige Vollzeittätigkeit als zugelassene Tagesmutter (mit Pflegeerlaubnis) mit mehreren Kindern & Vorpraktikum von mind. 240 Stunden unter sozialpädagogischer Anleitung in Krippe, Kita oder Hort
  • Variante 5: mind. 1-jährige abgeschlossene Berufsausbildung oder Vollzeitschule im sozialpädagogischen oder pflegerischen Bereich ( inklusive Pädagogik und Psychologie) & Vorpraktikum von mind. 240 Stunden unter sozialpädagogischer Anleitung in Krippe, Kita oder Hort
  • Variante 6: mind. zweijährige, abgeschlossene Berufsausbildung & Vorpraktikum von mind. 240 Stunden unter sozialpädagogischer Anleitung in Krippe, Kita oder Hort

Bei ausländischen Bildungsnachweisen sind ausreichende Sprachkenntnisse nachzuweisen: B2 – Niveau entsprechend des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen

Weitere Informationen und eine individuelle Beratung erhalten Sie unter:
www.lfa.org/rheinfelden
Was ist die Schulfremdenprüfung?

Personen, die den Beruf der Erzieherin / des Erziehers anstreben und die das Zeugnis für den schulischen Abschluss der Fachschule für Sozialpädagogik erwerben wollen, ohne eine entsprechende öffentliche oder staatlich anerkannte Schule zu besuchen, können als Schulfremde an der Prüfung zum Abschluss der schulischen Ausbildung und im Zusammenhang damit an der Zusatzprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife teilnehmen. Personen, die die Schulfremdenprüfung absolvieren möchten, bereiten sich entweder selbständig oder im Rahmen eines Vorbereitungskurses auf die schulische Abschlussprüfung der Erzieherausbildung vor. Bei der Schulfremdenprüfung handelt es sich nicht um eine Weiterbildung zum Beruf der Erzieherin / des Erziehers. Die Schulfremdenprüfung bietet lediglich die Möglichkeit ohne Schulbesuch den schulischen Abschluss an der Fachschule für Sozialpädagogik zu erwerben. Der geforderte Wissensumfang, der in der Schulfremdenprüfung (SFP) abgeprüft wird, entspricht der regulären Ausbildung zur Erzieherin/ zum Erzieher
Die Unterrichtsinhalte richten sich nach dem staatlichen Rahmenlehrplan des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg.

Dieser Vorbereitungskurs dauert zwei Jahre – inklusive 480 Std. Praktikum und ist nach AZAV zugelassen so dass dieser mit einem Bildungsgutschein über die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter gefördert werden kann.