Asylangelegenheiten

Die Stadtverwaltung ist zuständig für die Verlängerung der Aufenthaltsgestattungen und Duldungen der Asylbewerber, die in der staatlichen Gemeinschaftsunterkunft untergebracht sind.

Asylbewerber und Duldungsinhaber können, wenn dafür ein besonderer Grund vorliegt, eine Erlaubnis zum Verlassen des Gebietes der räumlichen Beschränkung ihrer Autenthaltsgestattung beziehungsweise Duldung beantragen. Die persönliche Vorsprache ist in dem Fall erforderlich.

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Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen erforderlich sind, wird bei persönlicher Vorsprache mitgeteilt.

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Zugehörigkeit zu