Denkmalschutz - Zuschuss beantragen

Sie können vom Land Baden-Württemberg auf Antrag Zuschüsse für Maßnahmen erhalten, die der Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen dienen.

Zuschussfähig sind Ausgaben, die

Zuschüsse können Sie erhalten:

Höhe:

Bei Zuschüssen an Privatpersonen die Hälfte der zuschussfähigen Ausgaben.

Hinweis: Sie haben keinen Rechtsanspruch auf den Zuschuss.

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Voraussetzungen

Sie können einen Zuschuss erhalten, wenn

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Verfahrensablauf

Sie müssen den Zuschuss schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Das dafür erforderliche Formular "Antrag auf Denkmalförderung" erhalten Sie dort.

Anschließend erhalten Sie einen Bewilligungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

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Erforderliche Unterlagen
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Frist/Dauer

Anträge können Sie jederzeit - allerdings vor Beginn der geplanten Maßnahme - stellen.

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Sonstiges

Eine Liste der förderfähigen Ausgaben ist in Anlage 1 der Verwaltungsvorschrift zur Denkmalförderung enthalten.

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Rechtsgrundlage

Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums für die Gewährung von Zuwendungen zur Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen (VwV-Denkmalförderung) vom 28.11.2019

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Zugehörigkeit zu