Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr beantragen

Eine Erlaubnis beziehungsweise Ausnahmegenehmigung brauchen Sie für

Hinweis: Die Durchführung von Großraum- und Schwerverkehr braucht sorgfältige Planung, besonders bei sehr hohen Maß- und Gewichtsüberschreitungen. Je nach Fahrzeugtyp können die Anforderungen sehr unterschiedlich sein. Besprechen Sie diese mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.

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Voraussetzungen

Die Erlaubnis können Sie unter anderem erhalten, wenn

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Verfahrensablauf

Sie müssen die Erlaubnis beantragen.

Die Antragstellung und die Bearbeitung der Anträge erfolgt über das bundeseinheitliche Verfahren für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS).

Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, erteilt die zuständige Stelle die Erlaubnis beziehungsweise Ausnahmegenehmigung.

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Erforderliche Unterlagen
Bescheinigung auf Unteilbarkeit der Ladung.

Bei einer Beantragung nach § 29 StVO, muss die erforderliche Genehmigung nach § 70 StVZO vorgelegt werden.
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Frist/Dauer

keine

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Kosten/Leistung

je nach Aufwand, Umfang und Dauer der Erlaubnis

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Sonstiges

keine

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Rechtsgrundlage
Genehmigungen nach § 29, 3 StVO oder § 46, 1 Nr. 2 und 5 StVO
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Zugehörigkeit zu