Verkehrsregelung, Verkehrsführung, Beschilderung und Markierung durch verkehrsrechtliche Anordnungen (einschließlich der Anordnung von Arbeitsstellen im Straßenraum) fallen in den Zuständigkeitsbereich der unteren Straßenverkehrsbehörde.
Ferner gehören die Erteilung von Erlaubnissen für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum, den Großraum- und Schwerverkehr, Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) und Parkerleichterungen zum Aufgabengebiet. Auch die Durchführung der Geschwindigkeitsüberwachung ist der unteren Straßenverkehrsbehörde zugeordnet.