Aufgrabungszustimmung und verkehrsrechtliche Anordnung

Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr bzw. auf den öffentlichen Verkehrsraum auswirken (z. B. Aufgrabungen im Straßenraum, Straßenbau, Arbeiten im Seitenraum) müssen mit Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, die der Straßenverkehrsordnung entsprechen, gesichert werden. Vor Beginn der Maßnahme muss der Bauunternehmer bzw. der Bauherr von der zuständigen Behörde Anordnungen darüber einholen, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist und wie der Verkehr zu beschränken, zu regeln und zu leiten ist. Der Bauunternehmer hat bereits in der Planungsphase der Arbeitsstelle anhand der örtlichen Gegebenheiten zu prüfen, welche Verkehrssicherungsmaßnahmen erforderlich und angemessen sind. Bei der Straßenverkehrsbehörde ist dann ein schriftlicher Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung zu stellen.
 
Im Falle einer Aufgrabung (z.B. Verlegung von neuen Leitungen oder Gehwegabsenkungen usw.) benötigen Sie eine Aufgrabungszustimmung. Diese erhalten Sie von unserer Tiefbauabteilung. Beachten Sie, dass die zuständige Behörde die Genehmigung mit Auflagen erteilen kann, beispielsweise dass besondere Sicherungsmaßnahmen vorhanden sein müssen.

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Verfahrensablauf

Sie müssen den "Antrag auf verkehrsregelnde Maßnahmen nach § 45 StVO" und zusätzlich, wenn Aufgrabungen statt finden sollen, einen "Antrag auf Erteilung einer Aufgrabungszustimmung" schriftlich beim zuständigen Ordnungsamt oder der Straßenbaubehörde stellen. Der Antrag ist mindestens 15 Werktage vor Beginn der Arbeiten einzureichen. Die Formulare stehen Ihnen auf unserer Homepage in der Rubrik Formulare A-Z zur Verfügung.

Zur schnelleren Bearbeitung können Sie vorab die Anträge per Email an die Adresse baustellen(at)rheinfelden-baden.de online senden.

Die Genehmigungen werden nur für einen bestimmten Zeitraum erteilt. Falls sich der Baubeginn verzögern sollte, müssen Sie dies der zuständigen Stelle daher unverzüglich melden.

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Erforderliche Unterlagen

Vollständig ausgefüllter Antrag (gemäß Vordruck) auf Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung. Angaben zu Ort, Art, Umfang und Dauer der Maßnahme einschließlich eines Lageplanes.

Vollständig ausgefüllter Antrag (gemäß Vordruck) auf Erteilung einer Aufgrabungszustimmung. Angaben zu Ort, Art, Umfang und Dauer der Maßnahme einschließlich eines Lageplanes.

Die zuständige Behörde kann weitere Unterlagen verlangen.

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Sonstiges

Je nach Satzung der Gemeinden fallen für die Erteilung der Genehmigungen unterschiedliche Gebühren an. Beachten Sie, dass Sie bei Tiefbauarbeiten für sämtliche Kosten, die durch das Aufgraben und die Beseitigung der Schäden, die ggfs. an der Straße entstehen, aufkommen müssen.

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Rechtsgrundlage

Es gelten die Vorschriften:
§§ 44 und 45 Straßenverkehrsordnung
§ 21 Straßengesetz (Sonstige Sondernutzungen)
§ 8 Abs. 10 Fernstraßengesetz (Sondernutzungen)

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Zugehörigkeit zu