Bauvorbescheid beantragen

Sie möchten bestimmte Fragen vor Baubeginn klären?

Beantragen Sie einen Bauvorbescheid.

Diese Möglichkeit haben Sie

Die Antwort der Baurechtsbehörde ist verbindlich.

Der Vorbescheid gilt drei Jahre. Danach verliert er seine Bindungswirkung.

Bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben sollten Sie vor Ablauf dieser Frist die Baugenehmigung beantragen.

Sie können auch eine Verlängerung des Bauvorbescheids um bis zu drei Jahre beantragen.

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Voraussetzungen

Sie haben Fragen zur Zulässigkeit eines Bauvorhabens oder zu anderen wichtigen Punkten, die Sie vor Baubeginn klären möchten.

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Verfahrensablauf

Den Bauvorbescheid müssen Sie bei der zuständigen Baurechtsbehörde beantragen. Dort erhalten Sie auch unter Umständen die notwendigen Formulare. Je nach Angebot Ihrer Gemeinde können Sie das Formular auch im Internet herunterladen.

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Erforderliche Unterlagen

alle Bauvorlagen, die erforderlich sind, um die durch den Vorbescheid zu entscheidenden Fragen zu beurteilen. Beispiele sind:

Hinweis: Die zuständige Stelle kann weitere Bauvorlagen verlangen.

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Frist/Dauer

Der Bauvorbescheid gilt drei Jahre.

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Kosten/Leistung

Die Höhe der Kosten richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung.

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Sonstiges

Der Bauvorbescheid gilt drei Jahre.

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Rechtsgrundlage

Landesbauordnung (LBO)

Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung (LBOVVO)

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Zugehörigkeit zu